Stromspeicher Förderung

Grafik mit PV-Anlage, Windräder, Elektroauto und großer Batterie im Mittelpunkt

Fördermittel ausgeschöpft!

Aktuell gibt es eine Bundes-Förderung nur für Stromspeicher. Es muss dafür keine PV-Anlage neu errichtet oder erweitert werden. 

Gefördert werden neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bei bereits bestehenden erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen. Die Mindestgröße liegt bei 4 kWh und die maximale Größe der Anlage ist unbeschränkt, jedoch werden lediglich max. 50 kWh gefördert. Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh bzw. max. 35% (Netto). 

Die Einreichung/Registrierung muss vor der Bestellung/Umsetzung erfolgen. Die Einreichung startet mit der Registrierung. Ab der Registrierung können Sie die Anlage bestellen und die Budgetmittel für ihre Anlage sind reserviert.

Eine rasche Registrierung wird empfohlen, da die Fördermittel begrenzt sind.  Das tagesaktuelle Budget können Sie hier abrufen:
Budget Ticker Speicher: Umweltförderung Kommunalkredit Public Consulting


Bitte beachten Sie: Die Installation und die Abrechnung müssen innerhalb von 12 Monaten nach Registrierung erfolgen.

Alle Details und die Registrierung finden Sie bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) online:
Umweltförderung für Stromspeicher